Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Klimateam GmbH – Stand: Dezember 2025
I. Geltungsbereich
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Die Einholung notwendiger behördlicher Genehmigungen obliegt dem Kunden und erfolgt auf dessen Kosten. Unterstützung unsererseits erfolgt ebenfalls kostenpflichtig.
Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform.
II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Unterlagen, Zeichnungen oder Leistungsbeschreibungen dienen nur der Orientierung, sofern nicht ausdrücklich bestätigt.
An unseren Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Angebot. Wir können dieses innerhalb von 14 Werktagen durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen.
Kostenvoranschläge sind nur vergütungspflichtig, wenn wir hierauf vor Erstellung ausdrücklich hingewiesen haben.
III. Liefer- und Leistungsfristen
Lieferzeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder höherer Gewalt verlängern die Fristen entsprechend.
Bei Lieferhindernissen außerhalb unseres Einflussbereichs behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.
IV. Lieferung, Abnahme, Gefahrübergang
Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 57520 Friedewald.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt.
Bei Annahmeverzug oder verzögerter Abnahme geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über.
V. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde schafft rechtzeitig und auf eigene Kosten alle notwendigen Voraussetzungen für Montage und Inbetriebnahme (wie z. B. freie Zufahrten, vorbereitete Baustelle, Strom-/Wasseranschlüsse, Zutritt zu schwer erreichbaren Stellen).
Verzögerungen durch nicht erfüllte Voraussetzungen berechtigen uns zur Abrechnung von Wartezeiten und Mehraufwand.
VI. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Auftragswerten über 3.000 € behalten wir uns Anzahlungen von bis zu 50 % vor.
VII. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; in diesem Fall tritt er die daraus entstehenden Forderungen an uns ab.
Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde uns unverzüglich zu informieren und auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wird die Ware Bestandteil eines Grundstücks, sind wir berechtigt, bei Zahlungsverzug eine Demontage auf Kosten des Kunden durchzuführen.
Für Nutzung und Abnutzung der Ware bis zur Rückgabe sind wir zur Berechnung einer Vergütung berechtigt.
VIII. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht abweichend geregelt.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Wir leisten Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl.
Weitere Ansprüche sind unter den Bedingungen von Abschnitt IX. geregelt.
IX. Haftung
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus: a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) – jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Ein Rücktrittsrecht besteht nur bei von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen.
X. Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme.
Bei Bauwerken oder Bauwerks-bezogenen Leistungen gilt eine Frist von fünf Jahren.
Für Schadensersatzansprüche gemäß Abschnitt IX. gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XI. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit gesetzlich zulässig.